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Hilfe für Hochwassergeschädigte

    Der Freistaat stellt Soforthilfen zur Verfügung

    Anlässlich der Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 wurden vom Freistaat Bayern zur Unterstützung der Geschädigten staatliche Hilfen auf den Weg gebracht. Dazu stellt der Freistaat für Soforthilfen für Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.
    Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der Soforthilferichtlinie vorgesehen. Die Administration obliegt den kreisfreien Städten und Landkreisen als Kreisverwaltungsbehörden. Diese wurden bereits von den Bezirksregierungen informiert. Sämtliche Informationen zu den staatlichen finanziellen Hilfen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) tagesaktuell abrufen: https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/
    Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung (z.B. Stundungen im vereinfachten Verfahren, Vollstreckungsaufschub). Die steuerlichen Maßnahmen sind im Unwettererlass vom 4. Juni 2024 aufgeführt, der ebenfalls unter obigem Link abrufbar ist.

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